§218 StGB in Geschichte(n) und Gegenwart. Eine (kreative) Auseinandersetzung
Am 06. Juni 1971 bezichtigten sich 374 Frauen* im Magazin „Stern“ selbst, abgetrieben und sich damit laut § 218 des StGB strafbar gemacht zu haben. Auch wenn es in den Folgejahren Gesetzesreformen gab, verhindern die Paragrafen 218 und 219a noch heute, 50 Jahre nach der „Stern“-Kampagne, eine wirkliche Selbstbestimmung der betroffenen Frauen* über ihre Körper. Ärzt*innen dürfen nicht öffentlich über den Ablauf einer Abtreibung informieren, ohne sich der „Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“ schuldig zu machen. In unserem Nachbarland Polen sind seit vergangenen Herbst Abtreibung de facto vollständig kriminalisiert.
Im Rahmen unseres aktuellen Projekts „HERRschaft: Macht: Körper. Feministische Perspektiven“ untersuchen wir die gesellschaftliche Erwartungshaltung an Frauen*, denn weiblich* gelesene Menschen wachsen innerhalb einer Omnipräsenz gesellschaftlich normierter Körpervorstellungen auf, die ihnen suggerieren, wie sie zu sein und was sie mit ihrem Körper zu tun haben. Wer sich nicht daran hält, wird an den sozialen Rand gedrängt. Bereits eine oder gar mehrere Schwangerschaften abgebrochen zu haben, gehört definitiv zu den tabuisierten und ausgrenzenden Erfahrungen im Leben einer Frau*.
Deshalb haben wir zu unseren Workshops eingeladen, um gemeinsam wertfrei über Abtreibungserfahrungen zu sprechen, diese künstlerisch aufzuarbeiten und anhand unseres Archivbestandes zu schauen, wie und ob sich diese Erfahrungen von Frauen* geändert haben. Jegliche Erfahrungen zählten – egal ob du dich für oder gegen einen Abbruch entschieden hast oder aus anderen Gründen involviert bist, etwa als in dem Bereich arbeitende Person.
Datum: Sa 30.10.21 | So 28.11.21 entfällt
Ort: FrauenBildungsHaus Dresden, Oskarstraße 1, 01219 Dresden
Flyer zum Vortrag (PDF)